Gemeinsam für Ihr gutes Recht!

Das Arbeitsrecht bildet einen Schwerpunkt unserer Kanzlei. Wir beraten
und vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, so daß uns die
auftauchenden Probleme aus allen Blickwinkeln vertraut sind. Im Arbeits-
recht kommt es neben den umfassenden juristischen Spezialkenntnissen
ganz besonders auf taktisches Gespür und gute Verhandlungsführung an.
Hier liegt unsere besondere Stärke. Wichtig ist für uns im ersten Beratungs-
gespräch zunächst: Welches Ziel verfolgen Sie?
Ist eine diplomatische und versöhnliche Einigung oder eine streitige Ausein-
andersetzung mit aller gebotenen Härte der richtige Weg? Dies stimmen wir
zusammen mit Ihnen ab.


Themengebiete im Arbeitsrecht (Auszug):


- Kündigungsschutz
- Begründung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- finanzielle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis
- Urlaubsgewährung
- Ausbildung
- Wettbewerb
- Abmahnungen
- Zeugnisse


oder zum Beispiel die Einschaltung des Betriebsrat: wird eine gesetzliche,
tarifliche oder vertragliche Frist versäumt, so geht man leer aus.
Aus diesem Grund bekommen Sie bei uns auch bei vollem Terminkalender
kurzfristig einen Besprechungstermin.


Lassen Sie sich vertreten durch Ihre FACHANWÄLTE FÜR ARBEITSRECHT:

Christiane Roder und Horst Knop