Vaterschaftstest
Vorab folgender Hinweis:
Es handelt sich bei den nachfolgenden Ausführungen um allgemein gehaltene
Fragestellungen und Antworten. Jeder Einzelfall hat aber seine Besonderheiten.
Es wird daher dringend empfohlen, umgehend rechtskundigen Rat einzuholen,
bevor bei der Einleitung weiterer Schritte Fehler gemacht oder Fristen versäumt
werden.
Vaterschaftstest
Jahrelang hat der Mann sich über seine Vaterschaft keine Gedanken gemacht oder Zweifel
hingenommen. Mit dem Scheitern der Ehe oder Partnerschaft taucht der Wunsch nach
Überprüfung auf. Der Mann muß erfahren, dass er nicht ohne weiteres die Vaterschaft
anfechten kann. Er muss begründete Zweifel darlegen, die aber nicht älter als 2 Jahre sein
dürfen. In seiner Beweisnot beschafft er sich heimlich ein Haar des Kindes, einen Abstrich
vom Schnuller o.ä. und beauftragt ein Fachinstitut. Dieses stellt fest, daß er unmöglich der
Vater sein kann.
Nur leider hat er nicht die Zustimmung des Kindes eingeholt. Das Kind ist minderjährig,
also hat die Mutter zu bestimmen. Diese lehnt die Zustimmung ab.
Der Mann weiß, daß er nicht der Vater ist, er könnte es mit dem Gutachten beweisen. Nur
nützt ihm das nichts, er darf es wegen Verstoßes gegen die „informelle Selbstbestimmung
des Kindes“ (vertreten durch die alles andere als unbefangene Mutter) nicht geltend
machen -so der Bundesgerichtshof. Der Vater zahlt weiter den Unterhalt, den ein anderer
zahlen müßte.