Kompetente Beratung in Sachen Verkehrsrecht
Klarer Fall, der Andere hat Schuld. Die Versicherung verspricht prompte
Regulierung, wofür den Anwalt bemühen? Wenn dann der Gegner
plötzlich eine ganz andere Story erzählt, die Versicherung an allen Ecken
streicht, das Geld nicht kommt, muss der Anwalt mühsam die Reste
einsammeln. Besser gleich zum Anwalt gehen; sein Honorar ist Teil des
Schadens und wird mit von der Versicherung bezahlt. Der Anwalt kennt
die verschiedenen Schadenspositionen:
- Fahrzeugschaden nach Zeitwert/Neuwert
- Reparaturkosten – oder Totalschadensabrechnung
- Wertminderung
- Nutzungsausfall oder Mietwagen
- Sonstigen Sachschaden
- Verdienstausfall
- Schmerzensgeld
Treffen Sie keine Vereinbarungen am Unfallort - verweisen Sie einfach auf Ihren
Fachanwalt.
Lassen Sie sich vertreten durch Ihren FACHANWALT FÜR VERKEHRSRECHT:
Christoph Markmann